Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Unternehmens “Alte Schlossbrauerei”. Inhaberin der “Alten Schlossbrauerei” ist Martina Heyden-Smentek.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als Beherbergung, Übernachtung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Inhaberin.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.

II. Der Vertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) oder der Vertrag über eine Veranstaltung ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder die Veranstaltung bestellt ist und die Buchungsbestätigung bzw. das Angebot für die geplante Veranstaltung vom Gast unterschrieben in der Alten Schlossbrauerei per Fax, EMail bzw. auf dem Postwege innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder des Angebots angegebenen Frist eingegangen oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) bzw. Vertrag über eine Veranstaltung, verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Bei Verträgen, die mehr als 40 Tage vor Ankunft zustande kommen, ist jeder Vertragspartner berechtigt, ohne Angabe von Gründen, durch einseitige Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten, falls diese Erklärung dem anderen Teil spätestens vierzig Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftstag / Veranstaltungstag zugeht. Umfassen die Vereinbarungen mehr als 30 Übernachtungen je Buchung, so verlängert sich die vorgenannte Frist um 30 Tage. Für Veranstaltungen gilt die Frist von 40 Tagen.
3. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4. Vertragspartner sind die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
5. Die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei beschränkt.
6. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.
7. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungspflicht gelten zugunsten der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. An- und Abreise

1. Soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung existiert, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
2. Die Zimmerrückgabe hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei einer verspäteten Rückgabe bis 18:00 Uhr sind, soweit nicht anders vereinbart, 70% und ab 18:00 Uhr 100% des Zimmerpreises zu erstatten.
3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, behält sich das Hotel vor, bestellte Hotelzimmer ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

IV. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten die vereinbarten Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ist die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei berechtigt und verpflichtet, sich um zumindest gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
2. Die Verpflegungsleistung des Hotels endet am Tag der Abreise des Kunden grundsätzlich mit dem Frühstück.
3. Eine Rückvergütung bezahlter, jedoch nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist ausgeschlossen.
4. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste soweit nicht anders vereinbart. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate, behält sich die Inhaberin das Recht vor, Preisänderungen einseitig und ohne vorherige Ankündigung durchzuführen, soweit diese sachlich gerechtfertigt und im Einzelfall angemessen sind.
5. Alle Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7. Es kann für Reservierungen und Veranstaltungen jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die nicht rechtzeitige Erbringung der verlangten Vorauszahlung berechtigt die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei nach Vertragsabschluss zum Rücktritt vom Vertrag.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei geschlossenen Vertrag ist schriftlich an die Alte Schlossbrauerei zu richten und bedarf der Zustimmung der Inhaberin. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Alten Schlossbrauerei oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Alten Schlossbrauerei oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

In allen anderen Fällen gelten folgende Regeln:
-Stornierungen zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 40% der bestellten / reservierten Leistungen.
-Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten / reservierten Leistungen.
-Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten / reservierten Leistungen.
-Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten / reservierten Leistungen.

Die Stornierungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten / reservierten Termin seitens der Alten Schlossbrauerei erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten / reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten / reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Inhaberin der Alten Schlossbrauerei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Sofern Zimmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (z.B. Ostern, Weihnachten, Silvester...) gebucht werden, beträgt die pauschalierte Rücktrittsentschädigung der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Arrangementpreises. Bei einem Storno weniger als 31 Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittsentschädigung 80% des vertraglich vereinbarten Arrangementpreises.
6. Gruppenbuchungen ab 10 Personen: Wird eine Gruppenbuchung komplett storniert, erhöhen sich die unter V. / 2. genannten %-Sätze um jeweils 10%. Umfasst die Reservierung mehr als 80 Logisnächte, so verlängern sich die Fristen um jeweils 30 Tage.
7. Für eine vereinbarte Veranstaltung und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:

-über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellung entfällt
-29. - 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten
-14. - 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl, sowie 100% der Leistungen von Drittanbietern.
-7. - 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl, sowie 100% der Leistungen von Drittanbietern.

VI. Sonstiges

1. Tiere dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel / Restaurant (Innenbereich) und die Erlebnisgastronomie mitgebracht werden.
2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
3. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Fundsachen werden nur auf Nachfrage nachgesandt. Sie werden nach Ermessen der Inhaberin an das örtliche Fundbüro übergeben.

VII. Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Bedingungen nicht.
2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Inhaberin der Alten Schlossbrauerei wird, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht am Betriebsort des Unternehmens Alte Schlossbrauerei als Gerichtsstand vereinbart.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

ALTE SCHLOSSBRAUEREI
Restaurant * Hotel * Erlebnisgastronomie
Unser Team erreichen Sie unter:
+49(0)39833 20346
info@alte-schlossbrauerei.de

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