Erlebnisgastronomie Mirower Ritterkeller Schlossinsel Mirow

Mirower Ritterkeller


Sie suchen etwas ganz Besonderes? Sie möchten allein, zu zweit, mit der Familie, der Firma oder
Ihrem Verein wieder einmal richtig feiern?
Dann besuchen Sie auch unsere fünfhundert Jahre alte Gewölbeanlage, mit 400 qm unter der Erde eine der größten unseres Landes. Erleben Sie Ihre Feier in einem einmaligen Ambiente.

Wo im 13. Jahrhundert die Erbauer der Gewölbeanlage, die Johanniterritter, ihr Eis lagerten, wird heute gespeist, gefeiert und getanzt.

Wir versprechen Ihnen einen unvergesslichen Abend mit einem reichhaltigen Menü, Zaubereien, Feuer-und Lichtmagie sowie Tanz-Musik mit Moderation und Animation in der Erlebnisgastronomie der Alten Schlossbrauerei.

Die Veranstaltungen "Gewölbevergnügen" im Mirower Ritterkeller sind nur über Voranmeldung zu festgelegten Terminen buchbar.

Unser freundliches Hotelteam gibt Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Termine im Mirower Ritterkeller. Hierzu können Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular kontaktieren.

Adresse


Alte Schlossbrauerei

Schlossinsel 3a, 17252 Mirow

📞 039833 - 20346
📠 039833 - 22180
✉️ info@alte-schlossbrauerei.de

Restaurant:
    November 2024:
    Mi. - So.  12.00 - 20.00 Uhr
    Montag, Dienstag  Ruhetag

  
Erlebnisgastronomie:
Termine: Oktober - April

 

ALTE SCHLOSSBRAUEREI
Restaurant * Hotel * Erlebnisgastronomie
Unser Team erreichen Sie unter:
+49(0)39833 20346
info@alte-schlossbrauerei.de

Navigation Sozial Icons Fusszeile

Wir benutzen Cookies

Auf dieser Seite verwenden wir Cookies und ähnliche Technologien, die personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, wie zum Beispiel Ihre IP-Adresse. Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Warum? Zum einen würden bestimmte Teile dieser Seite nicht ohne diese Dienste funktionieren (funktionelle Dienste), zum anderen helfen sie uns, unsere Seite zu verbessern und genau auf die Bedürfnisse unserer Besucher anzupassen. Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.